Montag, 24. Oktober 2011

(Karate-)Seminare mit der VBG

Vom 21. bis 23.10.2011 besuchte eine fünfköpfige Trainerdelegation des SKDM ein Seminar der Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) zum Thema Fit for Work - Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren. Äh - Moment - was machen Karateka auf einem Seminar der VerwaltungsBG und warum zum Teufel "arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren"? Darüber und über einige andere Informationen, die den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz betreffen, wurden wir von Christian Richter, dem Dozenten der VBG (seines Zeichens Aikidoka, übrigens) informiert: Trainer eines Sportvereins haben im Regelfall den Status eines Arbeitnehmers, da sie ja vom Verein damit betraut sind, Tätigkeiten zu übernehmen, die dem Vereinszweck dienen. Dies bedeutet unter anderem, dass sie wie Arbeitnehmer im Berufsleben über eine Berufsgenossenschaft unfallversichert sind, und zwar über die VerwaltungsBG. Erleidet der Trainer eines Vereins während der Ausübung seiner Trainertätigkeit einen Unfall und wird dabei verletzt, so werden die Behandlungskosten übernommen und im Extremfall (z. B. im Fall einer bleibenden Behinderung) die Umbaukosten des Hauses, die Kosten von Rehamaßnahmen in Spezialkliniken und schlimmstenfalls auch Rentenzahlungen an den Verletzten oder die Hinterbliebenen. Ein Unfall (hähä, mit dem Wissen um diese Definition konnte ich ein bisschen angeben ;-) ist übrigens ein plötzlich mit mechanischer Gewalt von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis. Kein Unfall sind demnach innere Vorgänge wie ein Herzinfarkt, ein Schlaganfall oder auch ein Bänderriss (es sei denn, dieser kommt etwa durch einen Fußfeger zustande). Ebensowenig sind ein schleichender Gelenkverschleiß oder eine Arthrose (nicht "plötzlich") ein Unfall. Nun, ich habe während des Seminars oft bei mir gedacht, dass Karate doch ein recht sanfter Zeitvertreib ist, denn ich konnte mich ad hoc jetzt nicht an so wahnsinnig viele Verletzungen dieser Art im Trainerteam des SKDM erinnern. Aber wenn man alleine bedenkt, dass ja auch Wegeunfälle, also Unfälle, die sich z. B. im Straßenverkehr auf dem Weg zum Training(geben) oder nach Hause ereignen, dann wird die Sache schon interessanter, finde ich! Nun, egal, ob die VBG nun häufig für uns einschreiten muss oder nicht - wir sind eh alle automatisch versichert. Und ein weiterer Pluspunkt der VBG ist ja neben der Zahlung der oben genannten Positionen auch die Organisation von Unfallverhütungsmaßnahmen und in diesem Rahmen eben auch von Seminaren wie dem grade von uns besuchten! Die VBG hat für dieses sehr karatespezifische Seminar nicht nur die Vergütung des Dozenten übernommen, sondern auch die Anreise (ein Weg), die Unterkunft (Schlosshotel Gevelinghausen - hätte die Sauna funktioniert, wäre es perfekt gewesen!) und das leckere Essen (einschließlich gesunder Snacks bestehend aus Obst, Rohkost und Nüssen).
Ehrenamtlich Tätige und gewählte Vorstandsmitglieder sind übrigens im Regelfall auch versichert, wenn der Verein Mitglied im Landessportbund ist. Im Zweifel mal nachfragen, denn falls das nicht der Fall sein sollte, kann ein Vorstandsmitglied für schlappe 2,73 Euro im Jahr versichert werden.
Auch für selbständige Karatelehrer besteht die Möglichkeit, sich bei der VBG zu versichern. Und die können es sicher gut gebrauchen, wenn sie doch so viel unterwegs sind, um ihre Seminare und Lehrgänge zu halten!
Diesmal war die VBG Gastgeber eines Seminars, das von unserem Karate-Doc Peter Schuler geleitet wurde. Mehr dazu gibts in einem speziellen Post. Aber es können auch allgemeine Seminare dort gebucht werden, die vielleicht auch in Gevelinghausen stattfinden oder in Lautrach, in Dresden oder Storkau (Nähe Berlin). Wer interessiert ist, schaue doch mal auf die Seite www.vbg.de/qualifizierung
Wie wäre es z. B. mit einem Seminar zum Thema Erste Hilfe im Sportverein oder Sportmedizinische Grundlagen?

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