Cybergrooming Missbrauch im Netz
Cyber-Grooming bedeutet übersetzt etwa das Heranmachen an Kinder im Internet. Es erfolgt fast immer nach demselben Muster: Die Täter*innen bauen Vertrauen zu ihren minderjährigen Opfern auf und belästigen diese anschließend sexuell. Oper können Mädchchen und Jungen sein, wobei derzeit noch die Mädchen häufiger zu den Opfern zählen.
Bei Cybergrooming
- handelt es sich nicht um Zufallstaten, sondern um strategische Manipulation
- kann es sich um Belästigung bis hin zu sexueller Gewaltanwendung handeln
Die Täter *innen knüpfen Kontakte via Chat-Programme wie Knuddels.de aber auch über ebay-Kleinanzeigen (z. B. wenn junge Mädchen Jobs als Babysitterin suchen), Instagram, Whatsapp. Tiktok, Onlinespiele (hier zum Teil ganz normal, dass Erwachsene mit Kindern spielen – was in der Realität – z. B. auf dem Spielplatz – schon für Argwohn sorgen würde!)
Täter*innen
- sind fast ausschließlich männlich
- rund 1/3 ist unter 21 Jahre alt
- fangen oft eine harmlose Plauderei mit den Kindern an
- machen Komplimente, schmeicheln
- bieten Geld an
- bauen ein Vertrauensverhältnis auf, eine Beziehung
- sorgen für Geheimhaltung, ggf. auch durch Erpressung
Täter*innen fordern im weiteren Verlauf
o Fotos der Kinder
o Nacktfotos der Kinder
- Es wird im weiteren Verlauf verlangt,
o dass die Kinder den Tätern*innen bei sexuellen Handlungen zusehen
o dass die Kinder sexuelle Handlungen zeigen und die Täter*innen zusehen
o dass sich Kinder und Täter*in treffen und es dann auch zu körperlichem Missbrauch kommt.
Wie können Eltern ihre Kinder schützen?
1. Aufklären und im Gespräch bleiben
o Kinder sollten frühestmöglich bei der Nutzung von Medien unterstützt werden
o Eltern und Kinder sollten immer wieder gemeinsam Medien nutzen – vielleicht auch einmal Online-Spiele mit- oder gegeneinander spielen
o Kinder müssen informiert werden, wie sie sich im Internet darstellen und was daraus von anderen geschlossen werden kann. Sie sollten informiert werden, welche privaten Daten herausgegeben werden sollten und welche besser nicht. Gehen Sie mit ihrem Kind die Einstellungen der genutzten Plattformen durch und erforschen Sie ggf. gemeinsam, welche Kontoeinstellungen vorzunehmen sind.
o Klären Sie Ihre Kinder darüber auf, dass jedes Foto geteilt und weltweit verbreitet werden kann – auch, wenn man es nur einer angeblich vertrauenswürdigen Person geschickt hat.
o Will sich ein Kind mit einer Internetbekanntschaft treffen (auch wenn es sich um ein gleichaltriges Kind handeln sollte), sollte dies nie alleine geschehen, sondern in Begleitung der Eltern und an einem öffentlichen Ort.
o Eltern sollten mit ihren Kindern besprechen, dass man die Identitäten im Internet sehr leicht fälschen kann und dass z. B. ein 12-jähriges Mädchen in einem Chat in Wahrheit ein 67-jähriger Mann sein kann.
o Kinder, die sich zu Hause nicht verstanden fühlen, sind besonders empfänglich für Komplimente und Versprechungen von (ungekannten) Dritten und werden dadurch schneller zum Opfer auch für Cybergrooming – Bleiben Sie mit Ihrem Kind im Gespräch – auch über Wünsche, Nöte, Sorgen, Ängste
o Fragen Sie bereits im Vorfeld immer wieder, wer für das Kind ein Ansprechpartner in Notlagen ist – das können natürlich die eignen Eltern sein, aber auch gleichalte Freund*innen oder andere vertraute Personen. Es empfiehlt sich, dieses Thema regelmäßig anzusprechen.
o Überlegen Sie gemeinsam mit dem Kind, welche öffentliche Hilfestellen im Notfall kontaktiert werden können, z. B. Polizei, aber auch Hilfetelefone, Kinderschutzbund, Frauennotruf etc.
2. Kontrolle des Medienkonsums
o Hier gibt es kostenlose Apps wie Jusprog, die Medieninhalte nach Kinder- und Erwachsenenmodus einteilen. Jusprog ist einfach zu installieren und lässt Altersbeschränkungen vorgeben für
§ Stationäre PC / Laptops
§ Smartphones
o Durch kostenpflichtige Programme wie Quostodio lassen sich bis zu fünf Geräte kontrollieren und es lassen sich sogar Ortungsfunktionen der Handys installieren.
Mein Kind wurde Opfer von Cybergrooming – was tun?
1. Werden Sie hellhörig, wenn Sie bei Ihrem Kind eine Verhaltensveränderung feststellen! Wirkt es plötzlich ängstlich? Nutzt es übermäßig soziale Medien – oder plötzlich gar nicht mehr? Teilen Sie dem Kind mit, dass Sie sich Sorgen machen. Drohen oder strafen Sie möglichst nicht – sonst zieht sich das Kind möglicherweise noch mehr zurück.
2. Das Kind hat keine Schuld! Wenn ein Vorfall des Cybergroomings bekannt wird, darf dem Kind keine Schuld gegeben werden! Es ist Opfer eines strategischen Missbrauchs geworden! Kinder sind strategisch vorgehenden Täter*innen immer unterlegen!
3. Das Kind benötigt nun Solidarität und keine Strafe! Maßnahmen wie „Handy wegnehmen“, „Computerverbot“ etc. sind nicht hilfreich.
4. Sichern Sie zusammen mit Ihrem Kind eventuelle Chat-Verläufe (z. B. per WhatsApp)
Achtung: Sichern Sie nur Texte und ggf. Fotos von den Täter*innen! Sollten ihrem Kind Fotos anderer Opfer zugespielt worden sein, dürfen diese nicht gesichert oder weitergegeben werden – ansonsten machen Sie sich eventuell selber strafbar!
5. Wenden Sie sich an eine Hilfestelle, z. B. an das Hilfetelefon für sexuelle Gewalt, Telefonnummer: 0800 22 55 530
6. Gehen Sie zur Polizei und erstatten Sie Anzeige.
Die wesentlichen Inhalte sind eine Zusammenfassung des RTL-Beitrags „Angriff auf unsere Kinder“ vom 08.03.2021, der auf TVNOW als Stream zur Verfügung gestellt wird.
Diese Zusammenstellung wurde erstellt von Andrea Haeusler, Karateschule Fuji San Münster, Nienkamp 54, 48147 Münster www.karateschule-muenster.de
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